Alle Jahre wieder: DHL!
Der Grundversorger der Postdienstleistungen in der BRD schafft es erneut, nämlich ein Einschreiben mit Rückschein zu verschlampen. Drei Tage nach dem Versand erhielt ich zeitnah den Rückschein in meinem Briefkasten, dieser war jedoch nicht ausgefüllt! Sprich, es fehlte die Unterschrift des Empfangsbevollmächtigten, welche vor Gericht als Beweis der Zusendung eines Schriftstücks gewertet wird.
Nach einer Beschwerde erhielt ich nach 10 Tagen ein nicht signiertes Dokument mit dem Titel "Auslieferungsbeleg", der lediglich vom Postzusteller unterschrieben wurde, was definitiv nicht der Sinn eines Einschreiben mit Rückschein ist. Es wird unmöglich sein, vor Gericht eine Auslieferung mit diesem Dokument zu belegen, da schlicht und einfach die Unterschrift des Empfangsbevollmächtigten fehlt!
Geld gibt es natürlich auch nicht zurück, denn "das Dokument wurde ja zugestellt", so die Meinung der Post AG. Daß ein wichtiges Kriterium eines Einschreibens mit Rückschein hier nicht erfüllt wurde, nämlich die dokumentierte Annahme des Schriftstücks durch einen Bevollmächtigten, interessiert bei der Post AG niemanden.
P.S.: Dieser Vorfall geschah bereits im November 2021