DHL enttäuscht erneut

Immer wenn man glaubt, nun könne es nicht schlimmer kommen, setzt der börsennotierte, internationale Konzern noch einen drauf. Es ist leider so, daß man sich bei den meisten Versendern und Online-Dienstleistern (z.B. der große Versandhändler mit dem brasilianischen Namen) den Frachtführer nicht aussuchen kann. Bedingt durch die riesengroße Masse an Paketen kaufen diese Händler bestimmte (Rest-)Kontingente zu sehr günstigen Konditionen und versuchen, diese natürlich zügig an den Käufer zu bringen.

Nun kommen die Gewinnabsichten der Post AG hinzu: Der Gewinn soll bis zum Jahr 2020 auf 5,5 Milliarden Euro anwachsen. 1,2 Milliarden davon soll der Brief- und Paketversand einbringen - ein Kostendruck, den vor allem die Gewerkschaft Verdi auf die Mitarbeiter des Konzerns abgewälzt sieht. Diese wollen verständlicherweise einen Teil des zusätzlichen Portoentgelts auf ihrem Gehaltskonto und sich keineswegs trotz massiv steigender Einnahmen mit Nullrunden zufriedengeben.

Im September 2020 rief die Gewerkschaft Verdi dann zu einem Warnstreik auf, der letzten Mittwoch, am 23. September 2020 Presseberichten zufolge beigelegt werden konnte.

Das Streikrecht ist im Grundgesetz verankert und selbstverständlich ein legitimes Recht, dessen Ausübung man als demokratisch orientierter Bürger - und auch als Selbständiger - hinnehmen muss. Eine Verzögerung der Zustellung von Briefen und Paketen dient also direkt der Sicherung unseres demokratischen Selbstverständnisses.

Wenn aber ein "DHL Express Kurier" ein Paket annimmt und dieses binnen einer Minute an einen "SERVICE POINT" zustellt, von dem DHL behauptet, er sei ihnen nicht bekannt (laut Telefonat mit DHL vom 22. September 2020 um 13:26 Uhr), dann handelt es sich dabei nicht um eine Streikmaßnahme, sondern um Unterschlagung, sofern das Paket verschwunden bleibt (siehe 2. Bild).

Ein Versuch, eine weitere Zustellung an eine Packstation von DHL zustellen zu lassen, scheiterte am nächsten Tag mit dem lapidaren Hinweis, die Sendung entspreche nicht den Versandbedingungen von DHL (siehe 3. Bild). Eine genauere Beschreibung des Mangels konnte mir leider auf Anfrage nicht mitgeteilt werden.

Nun noch der Hinweis für die Leute, die mir jetzt raten möchten zum Rechtsanwalt zu gehen: Dies kann nur der Kunde (Auftraggeber, Versender) von DHL, nicht jedoch der Empfänger. Denn dieser hat den Frachtvertrag mit dem Frachtführer abgeschlossen, nicht der Empfänger.

Es sieht wohl so aus, als ob die Deutsche Post AG/DHL und ich niemals richtige Freunde werden.