Einschreiben mit Glücksschein

"Es erfordert ein bemerkenswertes Team, den Gilb zurückzudrängen und ein Volk von 60 Millionen Menschen zu befreien."
- Chaos Computer Club, 1984

Tathergang:

So geschah es denn im August 2017, daß ich wichtige Unterlagen an meinen Rechtsanwalt versenden musste. Natürlich per Einschreiben mit Rückschein. Aber die Post schlampt rum, verliert Dokumente und meldet sich nicht. Als die Dokumente nach einigen Wochen immer noch nicht zugestellt wurden, fällt immerhin mir etwas auf. Auf Nachfrage möge ich bitte einen Nachforschungsantrag stellen, welcher dann binnen ca. 4 Wochen bearbeitet würde. In der Zwischenzeit läuft meinem Rechtsanwalt die Zeit davon.

Zähneknirschend und mit erheblichem Aufwand besorge ich die Dokumente erneut und versende sie erneut an den Rechtsanwalt. Da ich dieses Mal zwei Kopien habe, sende ich einen ganz normalen Umschlag ohne Einschreiben. Dieser kommt natürlich nach weniger als 24 Stunden an.

Am 4. September meldet sich dann die Post lapidar mit der Meldung:

Wir haben die Nachforschungen nach der von Ihnen vermissten Sendung mit der Nummer RR*********DE abgeschlossen. Leider konnten wir die Sendung trotz intensiver Recherchen nicht finden. Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich einfach. Wir sind gerne für Sie da.

Damit hatte sich die Sache für die Deutsche Post AG, früher auch liebevoll "Gilb" genannt, tatsächlich endgültig erledigt.

Eine weitere Besonderheit spielt dem ehemaligen Staatsmonopolisten aber weiter in die Hände:

Forderungen aus Transportverträgen verjähren nicht wie üblich beginnend mit dem 1. Januar des Folgejahres, sondern mit der Einlieferung. Der "Gilb" setzt dafür natürlich gleich freundlicherweise das Einlieferungsdatum ein. Die Verjährung beträgt somit tagesgenau 1 Jahr ab Einlieferung.

Schlußfolgerungen:

  • Der Dienst Einschreiben/Rückschein ist eventuell nicht das, was Sie brauchen
  • Treten Sie denen zeitnah in den Hintern. Genade und Verzögerungen sind unangebracht.
  • Eine 100%ig sichere Alternative ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Dort wird auch der Inhalt des Schriftstücks dokumentiert.