Kreative Zahlungsmethoden

Schon seit langer Zeit findet sich in vielen Online-Shops die Zahlungsoption „Sofortüberweisung“. Ja, wie? Sind Überweisungen nicht sofort? Natürlich hat eine Überweisung auch eine Laufzeit. Ist eine Sofortüberweisung schneller als eine normale Online-Überweisung? Die Begriffswahl, die Überweisung mit „Sofort“ einzuleiten, suggeriert Geschwindigkeit.

Was ist eine Sofortüberweisung?

Eine Sofortüberweisung ist eine normale Online-Überweisung, die durch einen Treuhänder (in diesem Fall eine abhängige, dritte Person) bezeugt wird. Das Ziel ist, dem Shopinhaber zu versichern, daß das Geld „unterwegs“ ist, bzw. die Zahlung irreversibel erfolgt ist. Denn beim Lastschriftverfahren kann der Kunde die Zahlung binnen sechs Wochen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen wiederrufen, der Händler müßte sich in diesem Fall direkt an den Kunden wenden.

Der Händler beauftragt einen Dienstleister mit der Überweisung. Dazu muß der Kunde dieser Firma die PIN („Persönliche IdentifikationsNummer“) der Bank, sowie eine gültige TAN (Transaktionsnummer) überlassen. Die PayNet AG loggt sich dann mit den Zugangsdaten des Kunden in dessen Bankkonto ein und führt die Transaktion durch. Danach bezeugt sie dem Händler die erfolgreiche Überweisung, der dann die Ware sofort ausliefern kann, da das Geld ja ganz sicher unterwegs ist.

Großes No-No!

Wenn ich meinen Informanten (lies: „Google“) im Internet glauben kann, sind einige Leute so dumm unerfahren risikobereit, einem Dritten die Zugangsdaten für ihr Konto auszuhändigen. Ein „Treuhänder“, der meine PIN und TAN in den Fingern hat, macht mir Angst – auch wenn er beim geringsten Verdacht der Veruntreuung vom Markt verschwinden dürfte. Bedenklich ist:

  • Wer meine PIN hat, kann zum Beispiel auch meine Kontoauszüge der letzten Jahre einsehen.
  • Eine Überweisung ist nicht stornierbar, nur einer Lastschrift kann bis zu 6 Wochen nach der Buchung formlos widersprochen werden. Wenn der Händler dann nicht liefert… tja, Pech gehabt. Sofortüberweisungen kehren quasi das Geschäftsrisiko zu Ungunsten des Verbrauchers um.
  • Aber das Wichtigste ist:
    Der Teilnehmer hat – seine personalisierten Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und nur über die von der <institut> gesondert mitgeteilten Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie – sein Authentifizierungsinstrument vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmal das Verfahren missbräuchlich nutzen.“
    Quelle: AGB der Kreissparkasse Köln, Bedingungen für s-Direkt vom Oktober 2009.

Auf Deutsch: Wer sein Authentifizierungsinstrument (PIN + TAN) an jemand anderen (Treuhänder) gibt, verstößt gegen die Vertragsbedingungen seines Instituts. Ich bin da sehr sicher, daß alle Institute die absolute Geheimhaltung der PIN und TAN verlangen.

Unter Punkt 9.2, Absatz (3) schreibt nun meine Sparkasse sehr deutlich:

„Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn er […] das personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat.“
Quelle: AGB der Kreissparkasse Köln, Bedingungen für s-Direkt vom Oktober 2009.

Nochmal übersetzt: Ihr Institut wird Sie nach der, wenn auch nur einmaligen Nutzung eines Treuhänders, für jedweden Mißbrauch auf Ihrem Konto in voller Schadenshöhe verantwortlich machen können. Dies gilt natürlich auch für alle folgenden Transaktionen, denn Sie können die PIN ja nicht wieder zurückholen, wenn Sie diese einmal bekanntgegeben haben.

Daher erkläre ich mich mit der Verbraucherzentrale Sachsen solidarisch, die bereits im Jahre 2007 „ bei neuem Online-Bezahlverfahren hohe Risiken für Verbraucher“ sahen und rate dringend von der Verwendung von Sofortüberweisungen ab.