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	<title>IT-Consult Stenzel &#187; Dumme Welt</title>
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		<title>Kreative Zahlungsmethoden</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Mar 2011 16:36:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon seit langer Zeit findet sich in vielen Online-Shops die Zahlungsoption &#8220;Sofortüberweisung&#8221;. Ja, wie? Sind Überweisungen nicht sofort? Natürlich hat eine Überweisung auch eine Laufzeit. Ist eine Sofortüberweisung schneller als eine normale Online-Überweisung? Die Begriffswahl, die Überweisung mit &#8220;Sofort&#8221; einzuleiten, suggeriert Geschwindigkeit. Was ist eine Sofortüberweisung? Eine Sofortüberweisung ist eine normale Online-Überweisung, die durch einen Treuhänder (in [...] [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon seit langer Zeit findet sich in vielen Online-Shops die Zahlungsoption &#8220;Sofortüberweisung&#8221;. Ja, wie? Sind Überweisungen nicht sofort? Natürlich hat eine Überweisung auch eine Laufzeit. Ist eine Sofortüberweisung schneller als eine normale Online-Überweisung? Die Begriffswahl, die Überweisung mit &#8220;Sofort&#8221; einzuleiten, suggeriert Geschwindigkeit.</p>
<h3>Was ist eine Sofortüberweisung?</h3>
<p>Eine Sofortüberweisung ist eine normale Online-Überweisung, die durch einen Treuhänder (in diesem Fall eine abhängige, dritte Person) bezeugt wird. Das Ziel ist, dem Shopinhaber zu versichern, daß das Geld &#8220;unterwegs&#8221; ist, bzw. die Zahlung irreversibel erfolgt ist. Denn beim Lastschriftverfahren kann der Kunde die Zahlung binnen sechs Wochen nach der Buchung ohne Angabe von Gründen wiederrufen, der Händler müßte sich in diesem Fall direkt an den Kunden wenden.</p>
<p>Der Händler beauftragt einen Dienstleister mit der Überweisung. Dazu muß der Kunde dieser Firma die PIN (&#8220;Persönliche IdentifikationsNummer&#8221;) der Bank, sowie eine gültige TAN (Transaktionsnummer) überlassen. Die PayNet AG loggt sich dann mit den Zugangsdaten des Kunden in dessen Bankkonto ein und führt die Transaktion durch. Danach bezeugt sie dem Händler die erfolgreiche Überweisung, der dann die Ware sofort ausliefern kann, da das Geld ja ganz sicher unterwegs ist.</p>
<h3>Großes No-No!</h3>
<p>Wenn ich meinen Informanten (lies: &#8220;Google&#8221;) im Internet glauben kann, sind einige Leute so <del>dumm unerfahren</del> risikobereit, einem Dritten die Zugangsdaten für ihr Konto auszuhändigen. Ein &#8220;Treuhänder&#8221;, der meine PIN und TAN in den Fingern hat, macht mir Angst &#8211; auch wenn er beim geringsten Verdacht der Veruntreuung vom Markt verschwinden dürfte. Bedenklich ist:</p>
<ul>
<li>Wer meine PIN hat, kann zum Beispiel auch meine Kontoauszüge der letzten Jahre einsehen.</li>
<li>Eine Überweisung ist nicht stornierbar, nur Lastschriften kann bis zu 6 Wochen nach der Buchung formlos wiedersprochen werden. Wenn der Händler dann nicht liefert&#8230; tja, Pech gehabt. Sofortüberweisungen kehren quasi das Geschäftsrisiko zu unseren Ungunsten um.</li>
<li>Aber das Wichtigste ist: &#8220;<em>Der Teilnehmer hat &#8211; seine personalisierten Sicherheitsmerkmale geheim zu halten und nur über die von der &lt;institut&gt; gesondert mitgeteilten Zugangskanäle an diese zu übermitteln sowie &#8211; sein Authentifizierungsinstrument vor dem Zugriff anderer Personen sicher zu verwahren. Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen personalisierten Sicherheitsmerkmal das Verfahren missbräuchlich nutzen.</em>&#8221; Zitat Ende. <em>Quelle: AGB der Kreissparkasse Köln, Bedingungen für s-Direkt vom Oktober 2009.</em></li>
</ul>
<p>Auf Deutsch: Wer sein Authentifizierungsinstrument (PIN + TAN) an jemand anderen (Treuhänder) gibt, verstößt gegen die Vertragsbedingungen seines Instituts. Ich bin da <span style="text-decoration: underline;">sehr</span> sicher, daß <span style="text-decoration: underline;">alle</span> Institute die absolute Geheimhaltung der PIN und TAN verlangen.</p>
<p>Unter Punkt 9.2, Absatz (3) schreibt nun meine Sparkasse sehr deutlich: &#8220;Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten Verfügung und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, <strong>trägt der Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang</strong>. Grobe Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere vorliegen, wenn er [...] das personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondert vereinbarten Internetseiten eingegeben hat.&#8221; Zitat Ende. <em>Quelle: AGB der Kreissparkasse Köln, Bedingungen für s-Direkt vom Oktober 2009</em>.</p>
<p>Nochmal übersetzt: Ihr Institut wird Sie nach der, wenn auch nur einmaligen Nutzung eines Treuhänders, <strong>für jedweden Mißbrauch auf Ihrem Konto in voller Schadenshöhe verantwortlich machen können.</strong> Dies gilt natürlich auch für alle folgenden Transaktionen, denn Sie können die PIN ja nicht wieder zurückholen, wenn Sie diese einmal bekanntgegeben haben.<em><strong></strong></em></p>
<p><em><strong>Daher erkläre ich mich mit der Verbraucherzentrale Sachsen solidarisch, die bereits im Jahre 2007 &#8220;</strong></em><strong><a href="http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ130141447632384/link295052A.html">bei neuem Online-Bezahlverfahren hohe Risiken für Verbraucher</a>&#8221; sahen und rate dringend von der Verwendung von Sofortüberweisungen ab.</strong><em><strong></strong></em></p>
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		<title>Steam: Voll vergeigt</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 08:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meisten Besucher wissen, daß ich mich in meiner Freizeit gerne mal mit einem Computerspielchen beschäftige. Und obwohl ich mich gegen alle Kontrollversuche so gut es geht wehre, bin ich nach Jahren der Abstinenz doch irgendwann durch ein Geschenk eines unachtsamen Freundes bei Steam gelandet. Steam ist ein Download-Dienst für Spiele. Hier können Lizenzen (meist zum [...] [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Besucher wissen, daß ich mich in meiner Freizeit gerne mal mit einem Computerspielchen beschäftige. Und obwohl ich mich gegen alle Kontrollversuche so gut es geht wehre, bin ich nach Jahren der Abstinenz doch irgendwann durch ein Geschenk eines unachtsamen Freundes bei Steam gelandet.</p>
<p>Steam ist ein Download-Dienst für Spiele. Hier können Lizenzen (meist zum vollen Preis) erworben werden, die ohne Datenträger und Schachtel daherkommen. Spiele werden aktiviert und mit einem Steam-Account verbunden. Das bedeutet, daß man <span style="text-decoration: underline;">dort erworbene Spiele weder verleihen, noch tauschen, oder verkaufen kann</span>. Daß Steam dennoch den vollen Preis für ein Spiel verlangt, ist ein Wunder des Marketing.</p>
<p>Ab und zu gibt es dann ein nettes Sonderangebot, welches mich dann doch zum Kauf anreizt. So geschehen diese Woche mit dem Spiel &#8220;Tales of Monkey Island&#8221;, welches mit 86% Rabatt für € 4,69 erhältlich war.</p>
<p>Hier nun mein Erfahrungsbericht.</p>
<p>Da ich vorher bereits mit Click&amp;Buy dort gekauft habe, wollte ich gleich diesen Service verwenden. Obwohl ich umgehend eine Email-Bestätigung von Click&amp;Buy erhielt, war Steam aber völlig anderer Meinung:</p>
<p><a href="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/10/Steam1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-309" title="Zahlung an Steam, 1. Versuch" src="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/10/Steam1.jpg" alt="" width="606" height="96" /></a></p>
<p>Na gut, dann her mit der Firmen-Kreditkarte. Die Buchhaltung muß dann halt sehen, wie sie mit der Buchung als Eigenbedarf klar kommt.</p>
<p>Aber weit gefehlt: Auch hier hat Steam etwas auszusetzen:</p>
<p><a href="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/10/Steam2.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-310" title="Zahlung an Steam, 2. Versuch" src="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/10/Steam2.jpg" alt="" width="601" height="148" /></a></p>
<p>Kurz, meine Kreditkartengesellschaft habe die Zahlung abgelehnt. Ein kurzer Anruf bei der &#8220;BCS Kartenservice&#8221; ergibt dann aber ein anderes Bild: Valve Steam habe drei Autorisierungsanfragen binnen 30 Minuten gesendet und alle seien von der Kartengesellschaft bestätigt worden. Steam müsse nur noch das Geld einstreichen.</p>
<p>Dies also als Beispiel, wie man E-Commerce <strong>nicht</strong> anpacken sollte. Ich kann mir vorstellen, daß die Kapitalgeber von Steam einen höheren Ertrag erwarten könnten, wenn diese unproduktiven Zahlungsprobleme beseitigt würden. Bis dahin kaufe zumindest ich mir wohl die Schachtel im Laden in Neuss. Ihr wollt mein Geld ja nicht.</p>
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		<title>Würden Sie den Typen all ihre Emails lesen lassen?</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Jul 2010 14:22:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[ Die tollen Features des angeblich rechtsverbindlichen &#8220;E-Brief&#8221; Dienst der deutschen Post AG, die momentan massiv beworben werden: Mindestens so teuer wie ein Standardbrief (€ 0,55) Kein Postgeheimnis, jede Behörde darf reinschauen (§ IV.9.3) (evtl. muß ein &#8220;Anfangsverdacht&#8221; bestehen, aber der kann auch darin bestehen, daß Sie im Supermarkt bar gezahlt haben &#8211; das weist schließlich auf Schwarzarbeit [...] [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/07/TelekomFritze.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-218" title="Soviel Kohle wollen wir von euch haben!" src="http://www.hostingundservice.de/wp-content/uploads/2010/07/TelekomFritze.jpg" alt="" width="410" height="312" /></a></p>
<p>Die tollen Features des angeblich rechtsverbindlichen &#8220;E-Brief&#8221; Dienst der deutschen Post AG, die momentan massiv beworben werden:</p>
<ul>
<li>Mindestens so teuer wie ein Standardbrief (€ 0,55)</li>
<li>Kein Postgeheimnis, jede Behörde darf reinschauen (§ IV.9.3) (evtl. muß ein &#8220;Anfangsverdacht&#8221; bestehen, aber der kann auch darin bestehen, daß Sie im Supermarkt bar gezahlt haben &#8211; das weist schließlich auf Schwarzarbeit hin).</li>
<li>Die Post AG darf Ihre Emailadresse verhökern. (§ IV.4.2) Wie das funktioniert erklärt Jens Arne Männig auf dem Blog mit einigen Links: <a href="http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015302_1008014">Deutsche Post Direkt GmbH</a> und <a href="http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021831">Deutsche Post Adress GmbH &amp; Co. KG</a>.</li>
<li>Sie verpflichten sich dazu, jeden Werktag reinzuschauen. (§ I.6.3) Genial für Anbieter, die den vorherigen Punkt ausnutzen um Ihr Postfach mit Werbung vollzumüllen. Auch im Urlaub oder bei schwerer Krankheit &#8211; Krankenhausaufenthalte auf der Intensivstation inklusive.</li>
<li>Es werden Sicherungskopien für unbestimmte Zeit aufbewahrt. (§ IV.2.5) Der zweite Punkt gilt nach wie vor.</li>
</ul>
<p>Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de haben die AGB des Anbieters auf Gutjahr&#8217;s blog unter dem passenden Titel &#8220;<a href="http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/">E-Postbrief: die gelbe Gefahr</a>&#8221; auseinandergenommen. Kurz: es sieht nicht gut aus für die Bürgerrechte beim neuen E-Postbrief.</p>
<p>Auch die <a href="http://www.test.de/themen/freizeit-reise/schnelltest/E-Postbrief-Briefe-per-Mail-verschicken-4115841-4115843/">Stiftung Warentest</a> läßt kaum ein gutes Haar am E-Postbrief: Zu teuer, zu umständlich, unbequem.</p>
<p>Doch auch der kommende De-Mail Dienst enthält einige Tücken: Während alle an Sie adressierten Mails nach kurzer Zeit als zugestellt gelten, müssen Sie selber den Versand eines Dokuments vor Gericht nachweisen &#8211; die Diensteanbieter bieten eine kostenpflichtige Versandbestätigung.</p>
<p>Das heißt &#8211; falls diese Dienste nicht durch den Lachtest der Bürger fallen. Ich würde es mir jedenfalls wünschen.</p>
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		<title>Zweierlei Maß</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Sep 2009 17:20:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit zweierlei Maß gemessen. Privat- und Geschäftskundentarife, oder unterschiedliche Geschäftsbedingungen für Endverbraucher und Wiederverkäufer sind die Regel. Eine neue Erfindung der Firma PayPal S.à r.l. &#38; Cie: PayPal-Kunden und… PayPal. Denn PayPal ändert zum 14. Oktober 2009 ihre Geschäftsbedingungen. Darüber werden alle Kunden zeitnah, schnell und vor allem: kostengünstig(!) durch [...] [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wird mit zweierlei Maß gemessen. Privat- und Geschäftskundentarife, oder unterschiedliche Geschäftsbedingungen für Endverbraucher und Wiederverkäufer sind die Regel.
</p>
<p>Eine neue Erfindung der Firma PayPal S.à r.l. &amp; Cie: PayPal-Kunden und… PayPal.
</p>
<p>Denn PayPal ändert zum 14. Oktober 2009 ihre Geschäftsbedingungen. Darüber werden alle Kunden zeitnah, schnell und vor allem: <span style="color:#4f81bd"><strong><em>kostengünstig</em></strong></span>(!) durch eine Email informiert:
</p>
<p style="margin-left: 36pt">&#8220;Die geänderten AGB gelten als von Ihnen angenommen, wenn Sie  der Änderung nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt dieser E-Mail schriftlich widersprechen. Sofern Sie PayPal zu den  geänderten Bedingungen nicht weiter nutzen möchten, senden Sie Ihren Widerruf bitte an: PayPal (Europe) S.à r.l. &amp; Cie, S.C.A., &#8211; Rechtsabteilung -,  5th Floor, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.&#8221;
</p>
<p>Die Frage, ob eine Email überhaupt eine rechtsgültige Zustellung darstellt, überlasse ich zunächst einmal den Juristen.
</p>
<p>Aber: Warum dürfen <span style="color:#4f81bd"><strong><em>die</em></strong></span> Ihre juristischen Absichten durch eine Email anzeigen und <span style="color:#4f81bd"><strong><em>ich</em></strong></span> muß schriftlich ins europäische Ausland meinen Widerspruch einlegen? Wie jeder Jurist sicher bestätigen wird: Ein rechtsgültiger Widerruf sollte per EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN erfolgen, denn nur so kann bei einer Rechtsstreitigkeit der Versand des Widerruf einwandfrei nachgewiesen werden.
</p>
<p>Der Frankierungsassistent der Deutschen Post AG stellt dazu folgende Rechnung auf:
</p>
<p style="margin-left: 36pt">Standardbrief Europa        EUR  0,70
</p>
<p style="margin-left: 36pt">Einschreiben            EUR  2,05
</p>
<p style="margin-left: 36pt"><span style="text-decoration:underline">Rückschein            EUR  1,80<br />
</span></p>
<p style="margin-left: 36pt">Gesamt            EUR  4,55
</p>
<p>Zweiklassengesellschaft made by PayPal?</p>
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		</item>
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		<title>Englisch lernen, leicht gemacht</title>
		<link>http://www.hostingundservice.de/2009/08/englisch-lernen-leicht-gemacht/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Aug 2009 19:16:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Woche einer Kundin der reiferen Jugend einen DSL-Anschluss installiert: &#8220;Meine Tochter braucht das Internet, um mit einem Programm Englisch zu lernen. In der Schule machen das viele so.&#8221; Das Programm ist World of Warcraft. Leider kenne ich die gewöhnungsbedürftige Grammatik und Rechtschreibung in Online-Spielen zur Genüge. Ich bin nicht sicher, wen ich mehr bedauern soll: Die arme [...] [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Woche einer Kundin der reiferen Jugend einen DSL-Anschluss installiert: &#8220;Meine Tochter braucht das Internet, um mit einem Programm Englisch zu lernen. In der Schule machen das viele so.&#8221;</p>
<p>Das Programm ist World of Warcraft.</p>
<p>Leider kenne ich die gewöhnungsbedürftige Grammatik und Rechtschreibung in Online-Spielen zur Genüge.</p>
<p>Ich bin nicht sicher, wen ich mehr bedauern soll: Die arme Frau, oder die Englischnoten ihrer Tochter.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Linktausch – Risiken und Nebenwirkungen</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Aug 2009 10:44:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Dumme Welt]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute mal ein Artikel auf meinem Lieblings-Blog Lawblog.de.  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute mal ein Artikel auf meinem Lieblings-Blog <a title="Lawblog.de" href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/03/linktausch-risiken-und-nebenwirkungen/" target="_blank">Lawblog.de</a>.</p>
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