Würden Sie den Typen all ihre Emails lesen lassen?

Die tollen Features des angeblich rechtsverbindlichen “E-Brief” Dienst der deutschen Post AG, die momentan massiv beworben werden:

  • Mindestens so teuer wie ein Standardbrief (€ 0,55)
  • Kein Postgeheimnis, jede Behörde darf reinschauen (§ IV.9.3) (evtl. muß ein “Anfangsverdacht” bestehen, aber der kann auch darin bestehen, daß Sie im Supermarkt bar gezahlt haben – das weist schließlich auf Schwarzarbeit hin).
  • Die Post AG darf Ihre Emailadresse verhökern. (§ IV.4.2) Wie das funktioniert erklärt Jens Arne Männig auf dem Blog mit einigen Links: Deutsche Post Direkt GmbH und Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG.
  • Sie verpflichten sich dazu, jeden Werktag reinzuschauen. (§ I.6.3) Genial für Anbieter, die den vorherigen Punkt ausnutzen um Ihr Postfach mit Werbung vollzumüllen. Auch im Urlaub oder bei schwerer Krankheit – Krankenhausaufenthalte auf der Intensivstation inklusive.
  • Es werden Sicherungskopien für unbestimmte Zeit aufbewahrt. (§ IV.2.5) Der zweite Punkt gilt nach wie vor.

Udo Vetter von lawblog.de und Thomas Stadler von internet-law.de haben die AGB des Anbieters auf Gutjahr’s blog unter dem passenden Titel “E-Postbrief: die gelbe Gefahr” auseinandergenommen. Kurz: es sieht nicht gut aus für die Bürgerrechte beim neuen E-Postbrief.

Auch die Stiftung Warentest läßt kaum ein gutes Haar am E-Postbrief: Zu teuer, zu umständlich, unbequem.

Doch auch der kommende De-Mail Dienst enthält einige Tücken: Während alle an Sie adressierten Mails nach kurzer Zeit als zugestellt gelten, müssen Sie selber den Versand eines Dokuments vor Gericht nachweisen – die Diensteanbieter bieten eine kostenpflichtige Versandbestätigung.

Das heißt – falls diese Dienste nicht durch den Lachtest der Bürger fallen. Ich würde es mir jedenfalls wünschen.

1 comment to Würden Sie den Typen all ihre Emails lesen lassen?

  • Hallo,

    wir haben festgestellt, dass zu einigen Punkten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum E-POSTBRIEF zusätzlicher Informationsbedarf besteht. Die identifizierten Punkte haben wir in einer eigenen FAQ erläutert, diese finden Sie hier: http://go.post.de/w4hao

    Mit freundlichen Grüßen

    Philipp Schwertner vom Serviceteam E-POSTBRIEF

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